Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 04.06.2021

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.servicekonto.nrw , deren Betrieb das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen dem KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister als Auftragsdatenverarbeitung übertragen hat.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, die Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannte Webseite ist teilweise mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Mai 2021 von einem externen, unabhängigen Dienstleister durchgeführten BITV-Test.

Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel – wie unzureichend aussagekräftige Linktexte und Button-Bezeichnungen, stellenweise fehlender Tastaturfokus oder fehlerhafte HTML-Strukturen – werden sukzessiv abgearbeitet. Dabei bitten wir Sie um etwas Geduld.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 04. Juni 2021 erstmalig erstellt.


Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sollten Sie Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit haben oder sollten Ihnen diesbezüglich Mängel auffallen sein, dann melden Sie sich gerne bei uns. Schreiben Sie uns eine E-Mail an service@kdn.de oder kontaktieren Sie uns per Post:

KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Mühlenstraße 51 (Kreishausareal)

53721 Siegburg

Telefon: + 49 (0) 2241 23919 105


Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.


Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: +49 (0) 211 855 3451.


Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik